Allgemeines Krankenversicherung

Allgemeines

Die gesetzliche Krankenversicherung

Wer bei der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist, kann nicht selbstständig sein, denn dann müsste man an einer privaten Versicherung versichert sein. Die Beiträge die man an diese Versicherung bezahlt, gehen von dem Gehalt das man ausgezahlt bekommt ab.

Die gesetzliche Krankenversicherung ist neben der Renten-, Sozial-, Arbeitslosen und Unfallversicherung eine Pflichtversicherung. Aber auch hier kann man sich unter diversen Versicherungen für eine günstige gesetzliche Krankenversicherung entscheiden. Wenn einem ein Unfall passieren würde, der einen zwingt für lange Zeit in einem Krankenhaus zu bleiben, könnte man das von sich aus in den seltensten Fällen finanzieren, das würde einen in den finanziellen Ruin treiben, davor will einen der Staat schützen.

Alle Versicherten der gesetzlichen Versicherung haben den gleichen Leistungsanspruch, allerdings kann dieser von den verschiedenen Krankenkassen erweitert werden um auf die jeweilige Krankenkasse aufmerksam zu machen.

Abhängig von dem jeweiligen Bruttoeinkommen des Versicherten, sind auch die Beiträge die man zu zahlen hat, denn es soll einen ja nicht in den Ruin treiben.

Man kann sich frei aussuchen in welcher Krankenkasse man versichert ist, allerdings kann man nicht nach belieben wechseln. Man muss mindestens 18 Monate in der gleichen Versicherung versichert sein, um zu einer anderen Versicherung wechseln zu können. Wenn die Krankenkasse in der man versichert ist, allerdings die Beiträge erhöht, hat man ein Sonderkündigungsrecht.