Berufsunfähigkeitsversicherung Krankenversicherung

Berufsunfähigkeitsversicherung
Als Berufsunfähigkeitsversicherung wird grundsätzlich eine Risikoversicherung bezeichnet, bei der nach Ende der Laufzeit kein Guthaben anfällt. Es gibt aber manche Versicherungsgesellschaften, die innerhalb der Vertragslaufzeit anfallende Überschüsse ansparen und diese bei Vertragsende zur Auszahlung bringen. Sie ist in aller Regel recht gering und ohne Anspruch auf Haftung. Als Vorsorge für ein Altersruhegeld ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BUV) nicht geeignet. Hierfür sollte zum Beispiel eine Lebensversicherung oder ein Rentenfonts verwendet werden.

Der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung empfiehlt es sich für Arbeitnehmer, Freiberufler und Selbstständige, für Beamte, Schüler, Studenten und Auszubildende. Aber auch Hausfrauen und -männer haben die Möglichkeit eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen.

Eine Berufsunfähigkeit und der Grad der Arbeitseinschränkung wird in der Regel durch den (Haus)-arzt festgestellt. Bei einem unklaren Krankheitsbild gibt es die Möglichkeit die Beurteilung einem ärztlichen Gremium zu übertragen, das sich aus einem Arzt Ihrer Wahl, einem unabhängigen Gutachter und einem von der Versicherung beauftragten Arzt zusammensetzt. Entstehende Kosten werden vom Versicherer getragen.

Berufsunfähigkeitsversicherungen können wie alle anderen Versicherungen auch online abgeschlossen werden. Ein Versicherungsvergleich verschiedener Angebote lohnt sich auch in diesem Fall.

Von der Versicherung wird grundsätzlich der vor dem Eintritt der Berufsunfähigkeit ausgeübte Beruf versichert. Teilweise beanspruchen Versicherungen, über einen Berufswechsel informiert zu werden, vor allem wenn es um eine berufliche Aktivität mit erhöhtem Risiko geht. Dadurch könnte nämlich ein höherer Beitrag notwendig sein. Allerdings sind heutzutage Versicherer zu favorisieren, die weder eine Meldung über einen Berufswechsel verlangen und keine Beitragsanpassungen oder -überprüfungen vornehmen. Die Versicherungsgesellschaft sollte genau über den Beruf des Kunden informiert werden. Undeutliche Angaben im Versicherungsantrag sind auszuschließen. Allgemeine Umschreibungen wie zum Beispiel "Kaufmännischer Angestellter" sollte genauer definiert werden, wie zum Beispiel mit dem Begriff: "Personalsachbearbeiter".

Gesundheitsfragen sollten wahrheitsgemäß und ausführlich beantwortet werden. Daten, die bewusst falsch gemacht werden, können Leistungsverweigerung im Versicherungsfall hervorrufen. Akute und chronische Beschwerden sowie Vorerkrankungen sollten angegeben werden.

Die Versicherungsbedingungen sollten genau studiert werden oder von einem Versicherungsfachmann erläutert werden. Achten Sie in erster Linie darauf, dass der Versicherer auf das sogenannte Verweisungsrecht verzichtet. Dadurch können Sie im Fall der Berufsunfähigkeit nicht auf einen anderen, eventuelle noch ausübbaren Job verweisen werden.

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist es möglich, als Einzelversicherung oder in Verbindung mit einer Lebensversicherung, mit einer privaten Rentenvorsorge oder in Kombination mit einer Risikolebensversicherung abzuschließen.

Quelle: www.fwb-versicherungsvergleich.de