Krankenzusatzversicherung Krankenversicherung

Krankenzusatzversicherung
Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen müssen bereits seit einigen Jahren beobachten, wie der Leistungskatalog der Krankenkassen immer weiter reduziert wird. Einige Leistungen, wie etwa Zuzahlungen bei Sehhilfen oder das Sterbegeld, werden dabei gänzlich gestrichen, andere Leistungen werden spürbar gekürzt. Sowohl beim Hausarzt als auch im Krankenhaus sowie bei verschreibungspflichtigen Medikamenten müssen Versicherte zudem Zuzahlungen leisten. Da die gesetzliche Krankenversicherung zu den Sozialversicherungen in Deutschland gehört, besteht für Arbeitnehmer unterhalb bestimmter Einkommensgrenzen eine Versicherungspflicht. Der Wechsel in eine private Krankenversicherung mit erweiterten Leistungen und dem Wegfall der Zuzahlungen ist nicht möglich. Damit auch gesetzlich Versicherte die Leistungen der privaten Krankenkassen in Anspruch nehmen können, werden verschiedene Zusatzversicherungen angeboten. Deren Leistungen sind häufig jedoch auf bestimmte Bereiche beschränkt.

Arten der Krankenzusatzversicherungen
Der Markt für Krankenzusatzversicherungen wird immer unübersichtlicher, denn viele Versicherungsgesellschaften haben den Markt für sich entdeckt. Bereits seit Jahren werden Krankenzusatzversicherungen für Sehhilfen oder Zahnersatz angeboten. Diese Versicherungen leisten bestimmte Geldbeträge, sofern eine Brille, Kontaktlinsen oder Zahnersatz notwendig werden. Dem gegenüber stehen Krankenzusatzversicherungen für den ambulanten Bereich, mit denen der gesetzlich Versicherte bei ambulanten Behandlungen wie ein Privatpatient behandelt wird. Gleiches gilt für Krankenzusatzversicherungen im stationären Bereich, durch die Versicherte Anspruch auf Chefarztbehandlung sowie Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer erlangen können. Letztlich werden auch Krankenzusatzversicherung für Krankentagegeld oder Krankenhaustagegeld angeboten. Diese Versicherungen leisten einen bestimmten Tagessatz, sofern der Krankheitsfall eingetreten ist oder Behandlungen im Krankenhaus notwendig werden.

Die Notwendigkeit von Krankenzusatzversicherungen
Nicht alle Krankenzusatzversicherungen sind, obwohl sie tagtäglich beworben werden, sinnvoll. Verbraucherschützer warnen beispielsweise vor dem Abschluss einiger Zahnversicherungen, da deren Beiträge über die Jahre ebenso als Rücklage für einen späteren Zahnersatz genutzt werden könnten. Lediglich dann, wenn aufgrund erblicher Besonderheiten bereits frühzeitig mit Zahnersatz gerechnet werden muss, ist eine Versicherung hilfreich. Auf eine Krankentagegeldversicherung sollten beispielsweise Selbstständige und Hausfrauen nicht verzichten, denn diese Berufsgruppen erhalten keine Lohnfortzahlungen, müssen ihren Ausfall aber dennoch finanziell abfedern. Die übrigen Krankenzusatzversicherungen sind häufig nur dann sinnvoll, wenn Patienten tatsächlich den Status des Privatpatienten genießen wollen oder aber häufige Krankenhausbehandlungen notwendig werden. Sie sind daher meist nur Luxusprodukte.